Hinweisgeberschutz
Meldung von Missständen oder Unregelmäßigkeiten
Bei Fria Bröd tun wir unser Möglichstes, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeit ethisch und rechtlich korrekt gemäß geltendem Recht ausgeführt wird. Uns ist jedoch bewusst, dass alle Bereiche eines Unternehmens von Fehlverhalten oder Missständen betroffen sein können.
Durch die Einrichtung eines Meldekanals mit einem externen Empfänger und einem unabhängigen und eigenständigen Ermittler möchte Fria Bröd Mitarbeitende und andere Personen, die in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang mit Fria Bröd stehen, dazu ermutigen, schwerwiegende Vorfälle oder Verdachtsmomente auf Unregelmäßigkeiten und Missstände zu melden.
Der Kanal und das System sind vollständig von den übrigen IT-Systemen von Fria Bröd getrennt und verfolgen weder IP-Adressen noch andere Informationen, die die meldende Person identifizieren könnten.
Wer kann melden?
Eine natürliche Person innerhalb oder außerhalb der Organisation (der betroffene Personenkreis), die in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang mit Fria Bröd steht, kann über den Kanal Missstände melden. Das heißt, wenn Sie derzeit oder früher in einem Arbeitsverhältnis mit Fria Bröd standen und dabei Kenntnis von Missständen erlangt haben. Wenn Sie sich unsicher sind, ob dies auf Sie zutrifft, bitten wir Sie trotzdem zu melden und mit der externen Partei Kontakt aufzunehmen, um dies zu klären.
Wie soll gemeldet werden?
Reichen Sie Ihre Meldung hier ein.
Sie gelangen zu einem Formular, das Sie so genau und ausführlich wie möglich zu dem ausfüllen sollten, was Sie melden möchten.
Da Ihre Meldung von einer völlig unabhängigen externen Partei – einer Anwaltskanzlei, die unabhängig von Fria Bröd agiert – entgegengenommen wird, bitten wir Sie, in Ihrer Meldung auch Ihre Identität anzugeben.
Wenn Sie über den Meldekanal unter Angabe Ihrer Identität berichten, ist Ihre Identität durch die gesetzlich festgelegte Verschwiegenheitspflicht der externen Partei geschützt (siehe Abschnitt 4, §§ 33ff Hinweisgeberschutzgesetz vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140)).
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für das Unternehmen, anonyme Meldungen entgegenzunehmen. Eine anonyme Meldung kann die Untersuchung erschweren sowie die Prüfung, ob Sie zum betroffenen Personenkreis gehören und Anspruch auf Zugang zum Meldekanal und gesetzlichen Schutz haben.
Sie werden außerdem gebeten, Verantwortung für den Fall zu übernehmen, indem Sie ihn regelmäßig im Kanal verfolgen und auf Fragen des Ermittlers antworten, um den gewünschten Effekt und das Ergebnis zu erzielen.
Was soll gemeldet werden?
Die Art von Vorfällen, die über den Kanal gemeldet werden sollen, wird im Gesetz als „Informationen über Missstände in einem arbeitsbezogenen Zusammenhang, an deren Aufdeckung ein öffentliches Interesse besteht“ beschrieben.
Damit ein öffentliches Interesse vorliegt, muss es sich um schwerwiegende Bedingungen handeln, eine Personengruppe betreffen, die als Öffentlichkeit angesehen werden kann, und es muss ein legitimes Interesse an der Offenlegung der Missstände bestehen.
Dies kann sich z. B. auf häufige und systematische Missstände beziehen, deren Behebung oder Unterlassung im öffentlichen Interesse liegt. Die Missstände müssen nicht aktuell oder andauernd sein; sie können sich auch auf abgeschlossene und vollständig erledigte Vorfälle beziehen. Informationen, die sich nur auf das eigene Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis der meldenden Person beziehen, fallen in der Regel nicht unter das Gesetz.
Die Missstände müssen auch von solcher Art sein, dass die meldende Person zum Zeitpunkt der Meldung vernünftige Gründe hatte, die Information für wahr zu halten.
Was passiert nach Ihrer Meldung?
Der Fall wird von unserem externen Partner entgegengenommen, der den Fall prüft und die Kommunikation mit Ihnen übernimmt. Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung Ihrer Meldung. Bitte melden Sie sich daher innerhalb von acht Tagen nach Einreichen der Meldung erneut im System an.